Definition der Rückführbarkeit:
Dies ist die formale Definition auf der Grundlage des VIM (International Vocabulary of Metrology)
Metrologische Rückführbarkeit (VIM 3 Abschnitt 2.41):
Eigenschaft eines Messergebnisses, bei der das Ergebnis durch eine dokumentierte, ununterbrochene Kette von Kalibrierungen, von denen jede zur Messunsicherheit beiträgt, mit einer Referenz in Beziehung gesetzt werden kann.
Einfacher ausgedrückt, ist die Rückführbarkeit eine Reihe von Vergleichen der Messergebnisse des Geräts (Messwert und Unsicherheit) mit dem Wert eines genaueren Referenznormals, bis auf internationale Ebene.
Die Rückführbarkeit bezieht sich dabei immer nur auf das Messergebnis.
Wenn ein Messergebnis rückführbar ist, bedeutet dies, dass die Messergebnisse mit statistisch bzw. empirisch ermittelter Messunsicherheit reproduzierbar sind. Je nach Rückverfolgbarkeitskette sind unterschiedliche Fehler und Messunsicherheiten tolerierbar.
Als praktisches Beispiel für die Rückverfolgbarkeit bei der Kalibrierung kann eine digitale Waage betrachtet werden:
Die Digitalwaage wird mit einem Standardgewicht der Klasse M1 kalibriert, welches vom Endbenutzer aufbewahrt wird.
Dieses M1-Standardgewicht wird durch den Vergleich seiner Masse mit einem F1-Standard von einem externen Kalibrierlabor unter Berücksichtigung der geltenden Normen wie z.B.: „Richtlinie DKD-R 7-2 Richtlinie zur Kalibrierung nichtselbsttätiger Waagen“, kalibriert. Dieses F1-Standardgewicht wird wiederum durch den Vergleich mit Gewichten der Klasse E1 aus einem nationalen Labor kalibriert. Die Klasse E1 wird entsprechend mit einem Primärnormal verglichen, welches direkt mit den internationalen Standards kalibriert ist.
Die im Bild aufgezeigte Kalibrierhierarchie zeigt die Rückführbarkeit von einem Prüfmittel in einem Kalibrierlabor eines Unternehmens bis hin zu einem nationalen Normal.
Des Weiteren gibt es folgende Punkte, die im Zusammenhang beachten werden müssen:
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Die Vergleichskette darf nicht unterbrochen werden.
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Die Messunsicherheit muss bei jedem individuellen Schritt in der Kalibrierkette bekannt sein, damit eine Gesamtmessunsicherheit berechnet werden kann. In der Regel sollte ein übergeordnetes Messgerät die drei- bis vierfache Messgenauigkeit aufweisen.
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Jeder Schritt in der Kalibrierkette muss dokumentiert werden, einschließlich der Messergebnisse.
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Die Kalibrierungen müssen in angemessenen Abständen wiederholt werden. Die Zeiträume hängen von der erforderlichen Messgenauigkeit und den technischen Anforderungen ab.