ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
KS Kalibrierservice GmbH
Geschäftsführung vertreten durch:
Stefan Henneberger & Clemens Czepl
Würzburger Strasse 150
D-90766 Fürth
Tel. : 0911 / 977 955 06
Fax.: 0911 / 977 955 07
1. Allgemeines
Unser Ziel ist es, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Sollte trotzdem einmal ein
Versäumnis vorkommen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir finden
sicher eine akzeptable Lösung.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Serviceleistungen einschließlich Kalibrierungen, Abgleich, Reparaturen und
Überprüfungen die KS erbringt.
1.2 Die nachstehenden AGB gelten für alle Angebote und Leistungen als
Auftragnehmer. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung
anerkannt. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit
widersprochen.
1.3 Diese AGB gelten bei laufender Geschäftsbeziehung auch ohne besonderen
Hinweis oder Bezugnahme für alle unsere Serviceleistungen, insbesondere auch
im Falle mündlicher oder telefonischer Abruf- und Folgeaufträge.
1.4 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich als anstelle
dieser Bedingungen geltend bestätigt worden sind. Gleiches gilt für alle
Zusicherungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
2. Angebote und Vertragsabschluß
2.1 Jeder Servicevertrag nach Maßgabe dieser AGB kommt durch Übersendung
der mit dem Auftraggeber vereinbarten Geräte zu KS und/oder einer vom
Auftraggeber gewünschten Auftragsbestätigung durch KS zustande. Bei
vereinbarten Serviceleistungen am Gerätestandort erkennt der Auftraggeber
die Geltung dieser AGB an.
2.2. Detaillierte Kostenschätzungen erstellt KS nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers. Diese oder Auskünfte in Bezug auf Umfang, Art, Dauer und
Kosten der Servicemaßnahmen welcher Art auch immer sind annähernd und
freibleibend. Sie beinhalten keine Zusicherungen oder Garantiezusagen und
können verbindlicher Vertragsinhalt nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung durch KS werden. Bei Nichterteilung des Auftrages wird der
entstandene Aufwand nach Maßgabe der jeweils gültigen
Stundenverrechnungssätze berechnet.
2.3. Geräteverkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmen.
3. Leistungsumfang
3.1 KS, führt alle Serviceaufträge mit dem Ziel aus, die jeweils betroffenen
Geräte in die ursprünglichen Standardspezifikationen zu versetzen, es sei denn,
der Auftraggeber begrenzt den Auftrag ausdrücklich auf einen bestimmten
Kostenbetrag und/oder bestimmte Leistungen. Sollte dieser begrenzte Umfang
nicht ausreichen, das Gerät in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen,
steht es in unserem Ermessen, die angezeigten Maßnahmen durchzuführen.
Soweit dieser Aufwand die Kostenbegrenzung in erheblichem Maße
überschreitet, werden wir den Auftraggeber vorher benachrichtigen, sofern
dazu die Möglichkeit besteht.
4. Zahlung
4.1 KS, erbringt Serviceleistungen grundsätzlich nur gegen Berechnung nach
tatsächlichem Aufwand. Alle Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen
Preisliste. Verbindlich sind jedoch nur die in unseren Angeboten genannten
Preise. An Firmenkunden aus der EU mit UST-ID-Nr. und an Kunden aus der
Schweiz wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet.
4.2 Kosten für Anfahrt/Abfahrt der Servicemitarbeiter fallen nur an, wenn
Leistungen und/oder Teilleistungen am Aufstellungsort des Gerätes erbracht
wurden. Alle Fracht-, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
4.3 Die Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonti
und andere Abzüge sind nur zulässig, wenn sie auf der Rechnung schriftlich
vermerkt sind. Zahlungen des Vertragspartners haben ausschließlich an KS zu
erfolgen. Wechsel nimmt KS nicht herein. Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen.
4.4 Wenn und soweit KS, aus anderen Vertragsbedingungen mit dem
Vertragspartner diesem gegenüber überfällige Forderungen zustehen sind wir
berechtigt Serviceleistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
4.5 Ab dem Zeitpunkt eines Zahlungsverzuges schuldet der Vertragspartner
KS Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
per annum. Kann KS nachweisen, dass ein höherer Verzugsschaden
entstanden ist, ist KS berechtigt diesen geltend zu machen.
4.6 KS gegenüber kann der Vertragspartner mit anderen als unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen nicht aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrecht können
nur geltend gemacht werden, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen. Dabei ist auch bei laufender Geschäftsverbindung jeder Auftrag als
gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten.
5. Ausführungszeit
5.1 Bestimmte Zeiten des Beginns der Ausführung der Serviceleistung und/oder
Fristen bis zur Beendigung sind nur dann verbindlich, wenn sie von KS
ausdrücklich zugesagt worden sind.
5.2 Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt
5.3 Richtige und rechtzeitige Belieferung mit Ersatzteilen bzw.
Serviceunterlagen vorbehalten, wird KS sich bemühen etwa angegebene
Ausführungszeiten einzuhalten, wir übernehmen dafür jedoch keine Gewähr.
Angegebene Ausführungsfristen laufen ab Erhalt des Gerätes und/oder
Absendung der Auftragsbestätigung durch KS es sei denn der Auftraggeber
ist zu Vorleistungen verpflichtet. In diesem Fall rechnet die Lieferzeit ab
Eingang der Gegenleistung des Auftraggebers bei KS.
5.4 Wird aus von KS, zu vertretenden Gründen eine Ausführungszeit nicht
eingehalten, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Ausführungszeit KS,
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese fruchtlos, steht
dem Vertragspartner lediglich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jeglicher Schadenersatz sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug wäre von KS vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt worden.
5.5 Sollte KS die Einhaltung vereinbarter Ausführungstermine wegen höherer
Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, gleich ob diese das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen aus denen und/oder durch
die hindurch die Belieferung erfolgt Katastrophen Krieg, Aufruhr, Streik in
Zulieferbetrieben oder im Bereich der Transportmittel, unmöglich sein, sind wir
berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder ganz
zu unterlassen. Im Falle der Nachholung soll dies in angemessener Frist nach
der Beendigung der Behinderung erfolgen. Der Vertragspartner hat keine
Rechte oder Ansprüche wegen Nichtausführung oder Spätausführung unter
solchen Umständen und zwar auch dann nicht wenn derartige Umstände
eintreten, nachdem die Ausführungszeit bereits überschritten war bzw. KS
sich in Verzug befunden hatte.
6. Gefahrenübergang und Versand
6.1 Wenn und somit Serviceleistungen durch Einsendung/Anlieferung eines
Gerätes des Auftraggebers an KS erfolgen, geht die Gefahr erst bei Eintreffen
des Gegenstandes bei KS auf uns über. Beim Rückversand geht die Gefahr
wieder auf den Auftraggeber über, wenn und sobald das Gerät entweder dem
Auftraggeber einem Spediteur / Frachtführer / Paketdienst / Kurierdienst
übergeben worden ist oder die Gewerberäume von KS verlassen hat.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 KS wird etwaige Mängel bei Reparaturen am betroffenen Gerät
unentgeltlich beseitigen falls diese mit den ausgeführten Arbeiten und den
verwendeten Ersatzteilen in unmittelbarem Zusammenhang stehen und von
KS zu vertreten sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Reparaturen und
Ersatzteile sechs Monate . Kalibrierleistungen sind von der Gewährleistung
ausgenommen. Es wird garantiert dass das Messgerät bei der Kalibrierung die
vom Hersteller veröffentlichen Spezifikationen, die geprüft wurden, einhält.
Rechte anderer Art stehen dem Auftraggeber nicht zu.
7.2 Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder an der Software oder
anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so u.a. auch infolge der
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder aufgrund unerlaubter
Handlungen, haftet KS nur, wenn und soweit solche Schäden durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von KS oder der Mitarbeiter
oder Erfüllungsgehilfen bei der Ausübung der ihnen zugewiesenen Aufgaben
nach diesem Vertrag verursacht worden sind.
7.3 KS ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nur dann zur
Beseitigung von Mängeln oder Schäden bzw. zum Schadenersatz verpflichtet
wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Erhalt der
Ware, jedenfalls nicht später als eine Woche danach schriftlich angezeigt
werden.
7.4 Mängelrügen aller Art sind unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich
geltend zu machen.
7.5 Jegliche Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne vorheriges
Einverständnis von KS Mängel- oder Schadensbeseitigungen vornimmt, durch
Dritte vornehmen lässt oder die Schadensbeseitigung verhindert, einen
Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Auftraggeber
nicht.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Ausländische Besteller unterwerfen sich dem in Deutschland
gültigem Recht und erkennen mit ihrer Bestellung unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache an.
8.2 Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der
Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne
des Datenschutzgesetzes von KS für gesellschaftseigene Zwecke verwendet
werden dürfen.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8.4 Erfüllungsort für Serviceleistung und Zahlung ist Fürth. Der Gerichtsstand ist
der Sitz der Gesellschaft.